Zusammenfassung lesen
Ein Bildgenerator liefert in einer Minute ein Bild, aber nicht jedes gehört auf deine Website. In dem Blogbeitrag erfährst du, wo KI-Bilder passen, wo echte Fotos besser sind und was Google und das Gesetz dazu sagen.
Gut passen KI-Bilder überall dort, wo niemand ein echtes Foto erwartet: bei Illustrationen, Hintergründen, Symbolbildern ohne Menschen und Titelbildern für Ratgeber. Für Team, Kunden, Referenzen, Werkstatt und Produkte rate ich klar davon ab. Besucher gehen dort davon aus, echte Menschen und echte Arbeit zu sehen. Eine Studie der Nielsen Norman Group zeigt außerdem, dass Nutzer austauschbare Bilder übergehen, echte Fotos von echten Mitarbeitern aber genau ansehen.
Google verbietet KI-Bilder nicht. Im Leitfaden zu generativer KI verlangt Google aber, alle KI-Inhalte vor dem Veröffentlichen von Hand zu prüfen, ausdrücklich auch die Alternativtexte für Bilder. Im Merchant Center müssen KI-Produktbilder eine Kennzeichnung in den Metadaten tragen.
Was dabei wichtig ist, ist Folgendes: Viele KI-Werkzeuge schreiben unsichtbare Angaben in die Bilddatei, etwa nach dem IPTC-Standard oder als C2PA-Herkunftsnachweis. Google kann diese Angaben auslesen und unter Infos zu diesem Bild anzeigen. Ich würde sie nie löschen, sie sind wie ein ehrlicher Beipackzettel.
Zur Kennzeichnung: Für Onlineshops im Merchant Center ist sie Pflicht. Der AI Act der EU regelt außerdem Kennzeichnungen, vor allem für täuschend echte Bilder. Meine Faustregel: Könnte jemand das Bild für eine echte Aufnahme aus deinem Betrieb halten, kennzeichne es oder nimm ein echtes Foto.
Beim Urheberrecht ist vieles offen. Das Gesetz schützt nur persönliche geistige Schöpfungen, ob ein KI-Bild darunter fällt, ist fraglich. Lies deshalb die Nutzungsbedingungen deines Werkzeugs und erzeuge keine fremden Marken oder echten Personen. Das ist keine Rechtsberatung.
Für alles, was deinen Betrieb wirklich zeigt, lohnt sich ein Fotograf. KI-Bilder sparen Zeit, solange sie offen und gezielt eingesetzt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind KI-generierte Bilder?
- Was Google zu KI-Bildern sagt
- Wo KI-Bilder auf der Website gut passen
- Wo KI-Bilder nicht auf die Website gehören
- Unsichtbare Kennzeichnung: IPTC und C2PA
- Muss ich KI-Bilder kennzeichnen?
- So setze ich KI-Bilder auf Websites ein
- Gehört mir ein KI-Bild? Kurz zum Urheberrecht
- Häufige Fragen zu KI-Bildern auf der Website
- Fazit
- Quellen
Ein Bild mit einem KI-Bildgenerator ist in einer Minute fertig und kostet fast nichts. Kein Wunder, dass immer mehr Websites damit arbeiten. Ich nutze selbst einen Bildgenerator, zum Beispiel für Titelbilder hier im Blog. Trotzdem rate ich bei bestimmten Bildern klar davon ab. In diesem Beitrag zeige ich, wo KI-Bilder auf einer Unternehmenswebsite sinnvoll sind, wo sie Vertrauen kosten und was Google und das Gesetz dazu sagen.

Das Wichtigste in Kürze
- KI-Bilder eignen sich für Illustrationen, Hintergründe, Symbolbilder und Grafiken, also überall dort, wo niemand ein echtes Foto erwartet.
- Für Team, Kunden, Referenzen, Werkstatt und Produkte würde ich nie KI-Bilder nehmen. Besucher gehen dort davon aus, dass sie echte Menschen und echte Arbeit sehen.
- Google verbietet KI-Bilder nicht, verlangt aber, dass Inhalte vor dem Veröffentlichen geprüft werden. Im Merchant Center brauchen KI-Produktbilder eine Kennzeichnung in den Metadaten.
- Laut Urheberrechtsgesetz sind nur „persönliche geistige Schöpfungen“ geschützt. Ob ein KI-Bild darunter fällt, ist offen. Keine Rechtsberatung.
- Eine Studie der Nielsen Norman Group zeigt: Nutzer übergehen austauschbare Bilder, echte Fotos von echten Menschen sehen sie sich genau an.
Was sind KI-generierte Bilder?
KI-generierte Bilder entstehen aus einer Textbeschreibung, dem sogenannten Prompt. Du schreibst zum Beispiel „heller Holztisch mit Kaffeetasse im Morgenlicht“, und ein Bildgenerator erzeugt daraus ein Foto, das es so nie gegeben hat. Bekannte Werkzeuge sind etwa die Bildfunktionen in ChatGPT und Gemini oder Adobe Firefly. Das Ergebnis sieht oft aus wie ein echtes Foto. Genau darin liegen Chance und Risiko.
Was Google zu KI-Bildern sagt
Google verbietet KI-Bilder nicht. In seinem Leitfaden zu Inhalten mit generativer KI stellt Google aber klare Anforderungen. Die wichtigste: alles prüfen, bevor es online geht.

Was zeigt der Screenshot? Den Leitfaden von Google Search Central, Stand 7. Oktober 2026. Im roten Rahmen steht, dass KI Fehler machen kann und man alle KI-generierten Inhalte vor der Veröffentlichung „manuell auf Richtigkeit und Vertrauenswürdigkeit“ prüfen soll. Google nennt ausdrücklich auch die Alternativtexte für Bilder. Weiter unten steht der Absatz zum Merchant Center: KI-generierte Produktbilder müssen dort eine bestimmte Kennzeichnung in den Metadaten tragen.
Für deine Website heißt das: Ein KI-Bild braucht genau wie jedes andere Bild einen Dateinamen und einen Alt-Text, die das Motiv richtig beschreiben. Google nennt den Alt-Text in der Doku zu Google Bilder das wichtigste Metadatum eines Bildes. Ein erzeugtes Werkstattbild mit dem Alt-Text „unsere Werkstatt in Köln“ wäre also gleich doppelt falsch.

Was zeigt der Screenshot? Googles Anleitung für Bilder in der Suche. Im roten Rahmen steht: Ein Alt-Text soll nützliche, informative Inhalte haben, die sich auf die Seite beziehen, und nicht mit Keywords überladen sein. Darunter zeigt Google Beispiele von schlecht bis am besten. Für ein KI-Bild heißt das: beschreiben, was zu sehen ist, und nicht so tun, als sei es ein Foto aus deinem Betrieb.
Wo KI-Bilder auf der Website gut passen
Aus meiner Sicht passen KI-Bilder überall dort, wo das Bild eine Stimmung oder eine Idee transportiert und niemand glaubt, dass es eine echte Situation zeigt. Wichtig ist nur, dass das Bild nichts behauptet, was nicht stimmt.
Illustrationen
Gezeichnete oder grafische Motive, etwa für einen Ratgeber oder eine Leistungsseite.
Hintergründe
Ruhige Flächen, Texturen oder Farbverläufe hinter einer Überschrift.
Symbolbilder
Ein Werkzeug auf dem Tisch, eine Tasse im Licht: Motive ohne Menschen und ohne Bezug zu deinem Betrieb.
Titelbilder
Vorschaubilder für Blogbeiträge, die das Thema zeigen und keinen echten Moment vortäuschen.
Wo KI-Bilder nicht auf die Website gehören
Es gibt Bereiche, in denen Besucher ganz selbstverständlich davon ausgehen, dass sie echte Menschen und echte Arbeit sehen. Dort würde ich keine KI-Bilder verwenden.
- Team und Über-uns-Seite: Ein erzeugtes Gesicht als „unser Monteur“ ist eine Täuschung. Kommt das heraus, ist das Vertrauen weg.
- Referenzen und Kundenstimmen: Ein erfundenes Foto eines zufriedenen Kunden oder eines fertigen Projekts zeigt etwas, das es nie gab.
- Werkstatt, Laden, Fahrzeuge: Wer den Betrieb besucht, sieht sofort, ob die Bilder stimmen.
- Produkte: Ein Produktbild muss zeigen, was der Kunde bekommt. Für Onlineshops gelten bei Google sogar eigene Regeln, dazu gleich mehr.
Achtung bei Personen
Google warnt in seinen Regeln zu hilfreichen Inhalten ausdrücklich vor erfundenen Autoren. Was für Autorenprofile gilt, gilt aus meiner Sicht genauso für erfundene Teamfotos: Sie täuschen Besucher. Mehr dazu im Beitrag zu [erfundenen Autoren](/blog/google-erfundene-autoren-ki-autorenprofile).
Dass echte Fotos mehr bewirken, ist nicht nur ein Bauchgefühl. Die Nielsen Norman Group, ein bekanntes amerikanisches Forschungsinstitut für Nutzerfreundlichkeit, hat mit Blickverfolgung untersucht, wie Menschen Bilder auf Websites ansehen. Ergebnis laut Jakob Nielsen: Nutzer übergehen Stockfotos mit beliebigen Menschen, schauen sich echte Fotos von echten Mitarbeitern aber genau an. In einem Test verbrachten sie 10 % mehr Zeit mit den Porträts eines Teams als mit den Lebensläufen daneben, obwohl die Texte 316 % mehr Platz einnahmen. Ein KI-Bild eines erfundenen Menschen ist in dieser Logik nichts anderes als ein besonders glattes Stockfoto. Warum gute eigene Fotos so viel bringen, erkläre ich im Beitrag Bilder und Videos auf der Website.
Unsichtbare Kennzeichnung: IPTC und C2PA
Viele KI-Werkzeuge schreiben schon beim Erzeugen unsichtbare Informationen in die Bilddatei. Man nennt das Metadaten, ähnlich wie das Aufnahmedatum in einem Handyfoto. Hinter dem Standard C2PA stehen unter anderem Adobe, Google, Microsoft und OpenAI, mehr dazu im Beitrag zu KI-Wasserzeichen. Google liest zwei Arten solcher Angaben aus.

Was zeigt der Screenshot? Googles Doku zu Bildmetadaten. Beim „Digitalen Quelltyp“ unterstützt Google vier Einträge aus dem IPTC-Standard, einem weltweiten Standard für Bildangaben. Im roten Rahmen steht „trainedAlgorithmicMedia“: Das Bild wurde von einem Modell erzeugt, das aus Beispielen gelernt hat. Genau das ist ein typisches KI-Bild. Darunter stehen Einträge für Bilder, die nur teilweise mit KI bearbeitet wurden.

Was zeigt der Screenshot? Den zweiten Weg. Enthält ein Bild C2PA-Metadaten, eine Art fälschungssicherer Herkunftsnachweis, kann Google laut eigener Doku unter „Infos zu diesem Bild“ anzeigen, wie das Bild entstanden ist oder ob es mit KI bearbeitet wurde. Voraussetzung ist, dass die App oder das Werkzeug den Standard in Version 2.1 oder höher unterstützt und das Bild entsprechend signiert ist.
Mein Tipp
Lösch diese Angaben nicht. Sie schaden dir nicht, im Gegenteil: Sie sind wie ein ehrlicher Beipackzettel. Wer sie entfernt, um ein KI-Bild als echtes Foto auszugeben, macht genau das, was Google mit „Vertrauenswürdigkeit“ meint, nur andersherum. Achtung: Manche Bildoptimierer und Plattformen entfernen Metadaten beim Hochladen. Prüf deshalb einmal, ob sie nach dem Hochladen noch in der Datei stehen.
Muss ich KI-Bilder kennzeichnen?
Das hängt davon ab, was das Bild zeigt und wo es läuft. Für Onlineshops im Google Merchant Center ist die Kennzeichnung in den Metadaten laut Google Pflicht. In der EU regelt außerdem der AI Act in Artikel 50 Kennzeichnungspflichten, vor allem für sogenannte Deepfakes, also täuschend echte Bilder von Personen, Orten oder Ereignissen. Was genau gilt, wann es gilt und wie Google Ads, Meta und andere Plattformen damit umgehen, habe ich im Beitrag KI-Bilder kennzeichnen ausführlich zusammengefasst. Das ist keine Rechtsberatung, im Einzelfall frag bitte einen Anwalt.
Meine Faustregel, als eigene Einschätzung: Könnte ein Besucher das Bild für eine echte Aufnahme aus deinem Betrieb halten, dann kennzeichne es oder nimm ein echtes Foto. Bei einer erkennbaren Illustration braucht es aus meiner Sicht keinen Hinweis.
So setze ich KI-Bilder auf Websites ein
- 1
Zweck klären
Soll das Bild eine echte Situation zeigen? Dann echtes Foto. Geht es um Stimmung oder ein Thema? Dann kann ein KI-Bild passen.
- 2
Keine Menschen erzeugen
Gesichter, Hände und Personen lasse ich weg. Sie wirken schnell künstlich und können täuschen.
- 3
Genau ansehen
Krumme Schrift, verbogene Gegenstände, falsche Logos: Jedes Bild vor dem Hochladen in voller Größe prüfen.
- 4
Richtig benennen
Dateiname und Alt-Text beschreiben das Motiv ehrlich. Metadaten des Werkzeugs bleiben in der Datei.
Für alles, was deinen Betrieb wirklich zeigt, lohnt sich ein Fotograf. Ein halber Tag Fotoshooting liefert Bilder, die du jahrelang auf Website, Google-Profil und in Anzeigen nutzen kannst. Wenn du Unterstützung beim Aufbau deiner Website suchst, findest du mehr unter Webdesign.
Gehört mir ein KI-Bild? Kurz zum Urheberrecht
Diese Frage höre ich oft. Die ehrliche Antwort: Das ist in Deutschland nicht abschließend geklärt. Das Urheberrechtsgesetz schützt in Paragraf 2 Absatz 2 nur „persönliche geistige Schöpfungen“.

Was zeigt der Screenshot? Den Gesetzestext auf der offiziellen Seite des Bundesjustizministeriums. Absatz 1 zählt auf, welche Werke geschützt sein können, darunter Lichtbildwerke. Im roten Rahmen steht Absatz 2: „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.“ Ob ein Bild, das ein Programm aus einem kurzen Satz erzeugt hat, eine persönliche Schöpfung eines Menschen ist, ist fraglich. Für dich kann das zweierlei heißen: Andere könnten dein KI-Bild womöglich ohne Weiteres übernehmen. Und was du darfst, regeln vor allem die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Werkzeugs.
Ich würde deshalb vor dem Einsatz immer die Nutzungsbedingungen des Bildgenerators lesen, vor allem zur gewerblichen Nutzung, und keine Bilder erzeugen, die erkennbar fremde Marken, Logos, bekannte Figuren oder echte Personen zeigen. Auch das ist keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu KI-Bildern auf der Website
Erkennt Google, dass ein Bild mit KI erstellt wurde?
Google kann Metadaten wie IPTC und C2PA auslesen, wenn sie in der Datei stehen. Eine Abstrafung allein wegen eines KI-Bildes nennt Google in seinem Leitfaden nicht. Entscheidend ist laut Google, ob Inhalte für Nutzer hilfreich und vertrauenswürdig sind.
Ranken KI-Bilder schlechter als echte Fotos?
Dazu gibt es keine offizielle Aussage von Google. Für Google Bilder zählen laut Doku vor allem ein guter Alt-Text, ein sprechender Dateiname und gute Bildqualität. Austauschbare Motive bringen aus meiner Sicht aber selten Besucher über die Bildersuche, egal ob KI oder Stockfoto.
Darf ich ein KI-Bild für mein Google-Unternehmensprofil nutzen?
Für Fotos von Betrieb, Team und Arbeiten würde ich es nicht tun. Dort erwarten Kunden echte Bilder, und genau diese Bilder sollen zeigen, wie es bei dir aussieht. Für Beiträge im Profil ist eine erkennbare Illustration aus meiner Sicht eher vertretbar.
Brauche ich einen Hinweis „mit KI erstellt“ unter jedem Bild?
Nicht in jedem Fall. Bei erkennbaren Illustrationen sehe ich keinen Bedarf. Wirkt ein Bild wie eine echte Aufnahme, würde ich es kennzeichnen. Die Einzelheiten zum AI Act stehen im Beitrag KI-Bilder kennzeichnen. Keine Rechtsberatung.
Fazit
KI-generierte Bilder sind ein gutes Werkzeug für Illustrationen, Hintergründe und Titelbilder. Für alles, was deinen Betrieb, dein Team, deine Kunden oder deine Produkte zeigt, sind echte Fotos die bessere und ehrlichere Wahl. Google verbietet KI-Bilder nicht, verlangt aber geprüfte Inhalte und liest Kennzeichnungen in den Metadaten aus. Wer KI-Bilder offen und gezielt einsetzt, spart Zeit, ohne Vertrauen zu verspielen.
Quellen
- Google Search Central: Leitfaden zu Inhalten mit generativer KI, zuletzt aktualisiert 07.10.2026
- Google Search Central: Bildmetadaten in Google Bilder (IPTC, C2PA), zuletzt aktualisiert 20.02.2026
- Google Search Central: Best Practices für Google Bilder, zuletzt aktualisiert 04.03.2026
- Urheberrechtsgesetz § 2 Geschützte Werke, gesetze-im-internet.de
- Nielsen Norman Group: Photos as Web Content, Jakob Nielsen, 31.10.2010, zuletzt geprüft 13.08.2026