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Viele fragen mich gerade, ob die neue IP-Funktion beim Kundenabgleich in Google Ads etwas für sie ändert. Die ehrliche Antwort: Für Kunden in Deutschland nicht.
Zuerst zur Grundidee. Mit Customer Match, auf Deutsch Kundenabgleich, lädst du Daten hoch, die du selbst erhoben hast, etwa E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Name mit Adresse. Diese Daten werden mit SHA-256 gehasht, also unlesbar gemacht. Google gleicht sie mit Google-Konten ab und bildet daraus ein Segment für deine Kampagnen.
Neu ist seit Ende September: In der Upload-Vorlage stehen zwei weitere Spalten, die IP-Adresse und der Zeitstempel einer Interaktion. Diese Werte werden nicht gehasht. Aber Google schreibt selbst, dass der IP-Abgleich für Personen im Europäischen Wirtschaftsraum, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz nicht unterstützt wird. Die Richtlinie verlangt sogar, IP-Adressen für diese Regionen auszuschließen. Relevant wird die Neuerung also nur, wenn du auch Kunden außerhalb dieser Regionen bewirbst, zum Beispiel in den USA.
Was dabei wichtig ist, sind die Voraussetzungen. Dein Konto darf keine Verstöße gegen Richtlinien und keine Zahlungsprobleme haben. Ausschlüsse und die Einstellung Beobachtung stehen allen offen. Das gezielte Targeting gibt es erst ab neunzig Tagen Kontohistorie und über fünfzigtausend US-Dollar Gesamtausgaben. Außerdem verlangt Google für Nutzer im EWR zwei Einwilligungssignale, ad user data und ad personalization. Fehlen sie, werden die Daten nicht verarbeitet.
Rechtsberatung ist das natürlich nicht. Ob deine Einwilligungen reichen, klärst du im Zweifel mit deinem Datenschutzbeauftragten oder einem Anwalt.
Und lohnt sich das für kleine Unternehmen? Meine Empfehlung: Fang mit einer Ausschlussliste an. So nimmst du Bestandskunden aus einer Kampagne für Neukunden heraus und zahlst keine Klicks von Leuten, die ohnehin wiederkommen. Beachte dabei, dass in den letzten fünfhundertvierzig Tagen mindestens hundert Einträge hinzugekommen oder aktualisiert worden sein müssen, sonst ist die Liste nicht nutzbar. Und halte sie aktuell, auch was Widerrufe angeht.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Customer Match überhaupt?
- So funktioniert der Abgleich
- Was im September 2026 neu ist
- Gilt die IP-Neuerung in Deutschland?
- Voraussetzungen: Konto, Daten, Einwilligung
- Einwilligung und DSGVO: worauf du achten solltest
- Lohnt sich Customer Match für kleine Unternehmen und Dienstleister?
- So gehst du Schritt für Schritt vor
- Häufige Fragen zu Customer Match
- Fazit
- Quellen
Ende September 2026 haben viele Fachmedien gemeldet, dass Google beim Kundenabgleich jetzt auch IP-Adressen und Zeitstempel annimmt. Klingt nach mehr Reichweite für deine Kundenlisten. Für Werbetreibende in Deutschland ist die Lage aber eine andere: Google schließt den IP-Abgleich für Personen im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz ausdrücklich aus. Ich zeige dir, was Customer Match grundsätzlich kann, was die Neuerung wirklich bedeutet und was du als kleines Unternehmen oder Dienstleister damit anfangen kannst.

Das Wichtigste in Kürze
- Customer Match (deutsch: Kundenabgleich) gleicht deine eigenen Kundendaten mit Google-Konten ab, etwa E-Mail, Telefonnummer oder Name mit Adresse.
- Neu: In der Upload-Vorlage stehen die Spalten „User IP address“ und „User Interaction timestamp“. Diese Werte werden nicht gehasht.
- Für Personen im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz unterstützt Google den IP-Abgleich laut eigener Hilfe nicht.
- Für Nutzer im EWR verlangt Google zwei Einwilligungssignale: ad_user_data und ad_personalization müssen auf GRANTED stehen.
- Ausschlüsse und „Beobachtung“ stehen allen Konten offen, die die Richtlinien einhalten. Für „Targeting“ verlangt Google 90 Tage Kontohistorie und über 50.000 US-Dollar Gesamtausgaben.
Was ist Customer Match überhaupt?
Mit dem Kundenabgleich sprichst du Menschen an, die dich schon kennen: Kunden, Interessenten, Newsletter-Abonnenten. Du lädst eine Liste mit Daten hoch, die du selbst erhoben hast, also zum Beispiel über deine Website, dein Kontaktformular oder deinen Laden. Google sucht dazu passende Google-Konten und bildet daraus ein Segment, das du in Kampagnen nutzen kannst.
Laut Google Ads-Hilfe ist der Kundenabgleich für die Google Suche, den Shopping-Tab, YouTube, Gmail und das Displaynetzwerk verfügbar. Die Anzeigen sehen nur Personen, die in ihrem Google-Konto angemeldet sind. Eine Liste bleibt nur nutzbar, wenn innerhalb der letzten 540 Tage mindestens 100 Nutzer hinzugefügt oder aktualisiert wurden. Für kleine Betriebe mit wenigen Kunden ist das die erste Hürde.
So funktioniert der Abgleich
Der Ablauf ist bei allen Datenarten ähnlich. Google beschreibt ihn in einem eigenen Hilfeartikel zum Abgleichprozess:
- 1
Daten vorbereiten
CSV-Datei mit englischen Spaltennamen wie „Email“, „Phone“, „First Name“, „Last Name“, „Country“ und „Zip“, oder direkt über Data Manager.
- 2
Hashen
E-Mail, Telefon und Namen werden mit SHA-256 gehasht, also in eine nicht lesbare Zeichenfolge umgewandelt. Das kannst du selbst machen oder Google übernimmt es.
- 3
Abgleichen
Google vergleicht die gehashten Werte mit Google-Konten. Laut Google kann das bis zu 48 Stunden dauern.
- 4
Datei wird gelöscht
Nach Abgleich und Richtlinienprüfung wird die hochgeladene Datei laut Google zum Löschen markiert. Nicht zugeordnete Einträge nutzt Google nach eigener Aussage nicht weiter.
Bei Adressen geht Google etwas anders vor: Aus gehashtem Namen und Adresse wird ein Abgleichschlüssel gebildet, nur Land und Postleitzahl bleiben ungehasht. Google empfiehlt inzwischen, statt manueller Dateien Data Manager zu verwenden, die zentrale Stelle in Google Ads für selbst erhobene Daten.

Was im September 2026 neu ist
In der Anleitung „Liste zum Kundenabgleich durch Hochladen einer Datendatei erstellen“ stehen zwei neue Spalten: „User IP address“ (IP-Adresse des Geräts zum Zeitpunkt der Interaktion) und „User Interaction timestamp“ (Zeitpunkt dieser Interaktion). Google schreibt dazu drei Dinge, die wichtig sind:
- IP-Adressen und Zeitstempel werden nicht gehasht, sondern als einfacher Text übergeben.
- Zeitstempel können nicht ohne zugehörige IP-Adresse gesendet werden.
- Die Spaltennamen müssen auf Englisch sein. Google schreibt den Zeitstempel in der Hilfe nicht überall gleich, einmal mit großem, einmal mit kleinem „i“. Ich würde vor dem ersten großen Upload mit einer kleinen Testdatei prüfen, welche Schreibweise angenommen wird.
Ganz überraschend kam das nicht. Schon am 28.05.2026 hat Google in den Versionshinweisen der Data Manager API (Version 1.7) ergänzt, dass IP-Adressen für den Kundenabgleich übertragen werden können. Ein genaues Datum, ab wann die Spalten im manuellen Upload stehen, nennt Google nicht. Fachmedien wie PPC Land, ein englischsprachiges Portal für Werbetechnik, berichteten Ende September darüber.
Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar: Nicht jeder Kunde hinterlässt eine E-Mail-Adresse, die zu seinem Google-Konto passt. Eine IP-Adresse mit Uhrzeit ist ein zusätzliches Merkmal, über das Google eine Zuordnung versuchen kann. Wie stark das die Trefferquote erhöht, belegt Google in der Hilfe nicht.
Gilt die IP-Neuerung in Deutschland?
Kurz: für deine Kunden in Deutschland nein. In der Upload-Anleitung steht wörtlich: „Der IP-Abgleich wird für Personen im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich nicht unterstützt.“ Die Richtlinie zum Kundenabgleich wird noch deutlicher und fordert, die Freigabe von IP-Adressen für diese Regionen auszuschließen.

IP-Spalte für Kunden aus dem EWR weglassen
Wenn deine Kunden in Deutschland, Österreich oder einem anderen EWR-Land sitzen, gehören IP-Adressen und Zeitstempel nicht in deine Kundenliste. Google nutzt sie dort nicht und verlangt in der Richtlinie, sie für diese Regionen auszuschließen.
Relevant wird die Neuerung nur, wenn du auch Kunden außerhalb von EWR, Vereinigtem Königreich und Schweiz bewirbst, zum Beispiel in den USA. Auch dann gilt: Eine IP-Adresse ist eine Online-Kennung, die je nach Fall als personenbezogenes Datum zählen kann. Bevor du so etwas hochlädst, würde ich das mit deinem Datenschutzbeauftragten klären.
Voraussetzungen: Konto, Daten, Einwilligung
Customer Match kann nicht jedes Konto sofort voll nutzen. Die Richtlinie nennt drei Bereiche, die du kennen solltest:
Konto
Keine Verstöße gegen Google-Richtlinien und keine Probleme mit Zahlungen in der Vergangenheit. Sonst ist der Kundenabgleich gesperrt.
Daten
Nur selbst erhobene Kundendaten. Keine Daten von Kindern unter 13 Jahren und keine zu eng gefasste Zielgruppe.
Einwilligung
Gesetzlich nötige Einwilligungen einholen, Datenerhebung transparent offenlegen, im EWR die beiden Einwilligungssignale setzen.
Dazu kommt eine Staffelung, die viele übersehen. Laut Richtlinie dürfen alle Werbetreibenden, die die Richtlinien einhalten, Kundenlisten in der Einstellung „Beobachtung“ und als Ausschluss verwenden. Die Einstellung „Targeting“ und manuelle Gebotsanpassungen gibt es erst, wenn das Konto seit mindestens 90 Tagen wirbt und insgesamt über 50.000 US-Dollar ausgegeben hat. Konten in Euro rechnet Google dafür mit dem durchschnittlichen monatlichen Wechselkurs um.

- Beobachtung: Liste mitlaufen lassen und Zahlen auswerten
- Ausschluss: bestehende Kunden aus Kampagnen herausnehmen
- Zusätzlich Targeting: Kampagne gezielt auf die Liste ausrichten
- Zusätzlich manuelle Gebotsanpassungen
Einwilligung und DSGVO: worauf du achten solltest
Vorab: Das hier ist keine Rechtsberatung. Wie du Kundendaten für Werbung nutzen darfst, regelt in der EU die Datenschutz-Grundverordnung. Ob deine Einwilligungstexte und Prozesse dafür reichen, hängt vom Einzelfall ab. Frag im Zweifel deinen Datenschutzbeauftragten oder einen Anwalt.
Unabhängig vom Gesetz hat Google eigene Regeln. Die Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU gilt für Nutzer im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz. Sie verlangt eine rechtlich wirksame Einwilligung für die Erhebung, Weitergabe und Nutzung personenbezogener Daten zur Personalisierung von Anzeigen. Außerdem musst du Einwilligungen dokumentieren und erklären, wie man sie widerruft.
Für den Kundenabgleich übersetzt Google das in zwei technische Signale: ad_user_data (Einwilligung, Nutzerdaten zu Werbezwecken an Google zu senden) und ad_personalization (Einwilligung in personalisierte Anzeigen). Beide müssen für Listen im EWR auf GRANTED stehen. Fehlen sie, wertet Google das als „nicht eingewilligt“. Die Daten dieser Nutzer werden dann nicht verarbeitet. Wer die Signale schon vom Consent Mode v2 kennt: Es sind dieselben Namen.

Beim manuellen Upload über die Zielgruppenverwaltung bestätigst du per Kästchen, dass die Daten im Einklang mit der Google-Richtlinie erfasst und freigegeben wurden. Google schreibt dazu, dass über diesen Weg nur Daten mit Einwilligung hochgeladen werden dürfen. Das Kästchen ist also eine Zusage von dir, keine Formalie.
Lohnt sich Customer Match für kleine Unternehmen und Dienstleister?
Aus meiner Sicht hängt das weniger von der IP-Neuerung ab als von zwei Fragen: Hast du genug Kontakte mit sauberer Einwilligung? Und welche Funktion steht deinem Konto offen? Die meisten kleinen Konten liegen unter der 50.000-Dollar-Grenze. Für sie bleiben Beobachtung und Ausschluss, und genau das kann schon nützlich sein:
- Bestandskunden ausschließen: Wenn du mit einer Kampagne nur neue Kunden gewinnen willst, nimmst du bestehende Kunden heraus. So zahlst du keine Klicks von Leuten, die ohnehin wiederkommen.
- Beobachten: Die Liste läuft in der Kampagne mit, ohne die Reichweite einzuschränken. Du siehst in den Berichten, wie sich Bestandskunden im Vergleich verhalten.
Mein Tipp
Fang mit einer Ausschlussliste an. Die ist schnell gebaut, braucht keine 50.000 US-Dollar Vorlauf und spart im besten Fall Budget, das sonst an Bestandskunden geht. Ob sich das in deinem Konto rechnet, siehst du erst nach einigen Wochen in den Zahlen.
Wenn du unsicher bist, ob dein Konto die Voraussetzungen erfüllt oder wie du die Liste sinnvoll einsetzt, schau dir meine Arbeit als Google Ads Freelancer an. Ich prüfe so etwas regelmäßig in Kundenkonten.
So gehst du Schritt für Schritt vor
Für den Upload empfiehlt Google inzwischen Data Manager statt selbst formatierter Dateien. Dort verbindest du Datenquellen direkt mit Google Ads. Der manuelle Upload per CSV-Datei geht weiterhin.

- 1
Einwilligung prüfen
Nur Kontakte nehmen, für die du die nötige Einwilligung hast. Im Zweifel mit dem Datenschutzbeauftragten klären.
- 2
Liste bereinigen
E-Mail, Telefon im internationalen Format, Name, Land, Postleitzahl. Keine IP-Adressen für Kunden aus EWR, Vereinigtem Königreich oder Schweiz.
- 3
Hochladen
Über Data Manager oder die Zielgruppenverwaltung, mit Einwilligungsbestätigung für EWR-Daten.
- 4
Einsetzen
Als Ausschluss oder in der Einstellung „Beobachtung“, Targeting nur, wenn dein Konto die Voraussetzungen erfüllt.
- 5
Aktuell halten
Regelmäßig neue Kontakte ergänzen und Widerrufe entfernen. Innerhalb von 540 Tagen müssen mindestens 100 Einträge hinzukommen oder aktualisiert werden.
Häufige Fragen zu Customer Match
Kann ich IP-Adressen meiner deutschen Website-Besucher hochladen?
Nein, für Personen im EWR unterstützt Google den IP-Abgleich laut eigener Hilfe nicht, und die Richtlinie fordert, IP-Adressen für diese Regionen auszuschließen.
Muss ich E-Mail-Adressen selbst hashen?
Nein. Du kannst sie selbst mit SHA-256 hashen oder Google übernimmt das beim Upload. IP-Adressen, Zeitstempel, Land und Postleitzahl werden dagegen nicht gehasht.
Wie lange bleibt eine Liste gültig?
Einträge gelten höchstens 540 Tage. Damit die Liste nutzbar bleibt, müssen in diesem Zeitraum mindestens 100 Nutzer hinzugefügt oder aktualisiert worden sein.
Brauche ich 50.000 US-Dollar Werbeausgaben?
Nur für die Einstellung „Targeting“ und manuelle Gebotsanpassungen. Beobachtung und Ausschlüsse stehen laut Richtlinie allen Konten offen, die die Richtlinien einhalten.
Fazit
Die IP-Neuerung beim Kundenabgleich ist für Werbetreibende mit Kunden in Deutschland vor allem eine Randnotiz: Google unterstützt sie im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz nicht. Spannender ist, was schon länger geht. Mit sauber eingewilligten Kundenlisten kannst du Bestandskunden ausschließen oder beobachten, auch mit kleinem Konto. Achte auf die Einwilligungssignale, halte die Liste aktuell und hol dir bei rechtlichen Fragen Rat vom Fachmann.
Quellen
- Google Ads-Hilfe: Liste zum Kundenabgleich durch Hochladen einer Datendatei erstellen, abgerufen am 09.10.2026
- Google Ads-Werberichtlinien-Hilfe: Richtlinie zum Kundenabgleich, abgerufen am 09.10.2026
- Google Ads-Hilfe: Kundenabgleich, abgerufen am 09.10.2026
- Google Ads-Hilfe: Abgleichprozess beim Kundenabgleich, abgerufen am 09.10.2026
- Google Ads-Hilfe: Einwilligungssignale für den Kundenabgleich bereitstellen, abgerufen am 09.10.2026
- Google: Richtlinie zur Einwilligung der Nutzer in der EU, abgerufen am 09.10.2026
- Google for Developers: Data Manager API, Versionshinweise v1.7 vom 28.05.2026, abgerufen am 09.10.2026
- PPC Land: Bericht zur IP-Neuerung im Kundenabgleich, abgerufen am 09.10.2026
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) auf EUR-Lex